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IGEL
(Individuelle Gesundheitsleistungen)
Definition:
Individuelle
Gesundheitsleistungen sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
und Behandlungen, die medizinisch möglich, individuell
sinnvoll, weil lang- oder kurzfristig wirksam sind.
Leistungen:
- Akupunktur,
soweit nicht von der GKV übernommen
- biomodulare
VitOrgan-Therapie mit NeyArthros und NeyChondrin
zur Behandlung von Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen
- Orthospine-Medical - Schmerztherapie ohne Medikamente
(weitere Infos unter www.b-e-o-s.de)
- Arthrosetherapie
durch chondroprotektive Therapie mit Hyaluronsäure (künstliche Synovialflüssigkeit)
- Knochendichtemessung
- Mesotherapie
(www.mesotherapie.org)
- Magnetfeldtherapie
- Raucherentwöhnung
Leistungspflicht
des Vertragsarztes und Leistungsanspruch des GKV-Versicherten:
Versicherte
einer gesetzlichen Krankenversicherung haben nach
dem Gesetz Anspruch auf Krankenbehandlung "wenn
sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen,
zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern" (§ 27 SGB
V). In diesem Umfang muss und darf der Vertragsarzt
beim Patienten ärztliche Leistungen erbringen. Nach
§ 12 Abs. 1 SGB V müssen diese Leistungen "ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das
Maß des Notwendigen nicht überschreiten". Das
Gesetz fügt ergänzend an: "Leistungen, die
nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer
(hier also die Vertragsärzte) nicht erbringen und
die Krankenkassen nicht bewilligen.
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